Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersversorgung
In welchem Alter sollte man mit einer Entgeltumwandlung beginnen?
„Am besten fangen Arbeitnehmer früh an, über den Betrieb für ihr Alter zu sparen. Der Zinseszinseffekt macht aus kleinen Raten ein hübsches Kapital. Denn je früher jemand mit dem Sparen beginnt, desto mehr
kommt heraus und das eben nicht nur, weil er mehr einzahlt. Entscheidend ist der Zinseszinseffekt, der auch aus kleinen monatlichen Summen schrittweise eine ansehnliche Summe macht“. (Quelle: Stiftung Warentest, „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“)
Lohnt sich die Entgeltumwandlung auch wenige Jahre vor der Rente?
Ja, denn Sie profitieren auch zu diesem Zeitpunkt noch erheblich von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Die Versteuerung findet erst bei der Auszahlung im Alter statt. Aber dann ist die Steuerbelastung in der Regel deutlich niedriger. Die Stiftung Warentest hat im „Finanztest Spezial – Altersvorsorge im Betrieb“ die Entgeltumwandlung auch bei Arbeitnehmern über 55 Jahren empfohlen.
Hat die Entgeltumwandlung auch Nebenwirkungen?
Wenn Sie Bruttolohn in Versorgungslohn umwandeln, werden für die umgewandelten Gehaltsteile keine Beiträge zur Sozialversicherung (SV) einbehalten. Deswegen hat die Beitragsersparnis geringfügige Leistungsminderungen bei der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Arbeitslosengeld und dem Krankengeld zur Folge. Der Vorteil der Beitragsersparnis überwiegt jedoch deutlich diesen Nachteil. Beispiel: Bei 100 Euro Gehaltsumwandlung wird monatlich ein SV-Beitrag in Höhe von rund 20 Euro eingespart. Der Beitragsersparnis von jährlich ca. 240 Euro steht eine Minderung der gesetzlichen Rente von monatlich 1,07 Euro für jedes Jahr der Entgeltumwandlung gegenüber. Da die Beitragsersparnis in eine attraktiv verzinste betriebliche Versorgung eingezahlt wird, erzielen Sie eine deutlich höhere Monatsrente. Das zeitlich befristete Krankengeld/Arbeitslosengeld verringert sich analog zum Umwandlungsbetrag. Die Positivwirkung eines lebenslangen zusätzlichen Rentenbezugs kompensiert dies jedoch bei weitem. Zudem fällt dies natürlich nur dann ins Gewicht, wenn überhaupt Krankengeld/Arbeitslosengeld in Anspruch genommen wird.
Sind Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung steuerpflichtig und in der Krankenversicherung der Rentner beitragspflichtig?
In der Regel sind alle Rentenleistungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gezahlt werden, steuerpfichtig. Wie hoch Ihre Steuer im Rentenalter ausfallen wird, hängt von Ihrer persönlichen Situation
im Rentenalter ab. Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus Versorgungsbezügen Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pfegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt das grundsätzlich auch.
Was passiert, wenn ich mir die Entgeltumwandlung nicht mehr leisten kann?
Es besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung im Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber zu verringern oder einzustellen. Die Beiträge und Leistungen werden der neuen Situation angepasst.
Welche Möglichkeiten bestehen für mich bei langer Krankheit oder Elternzeit?
Sie können sich den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem Sie die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlen. Sie haben aber auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben zu lassen.
Was passiert, wenn ich aus der Firma ausscheide?
Als versicherte Person haben Sie von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Auch bei Ausscheiden bleiben Ihnen die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versorgungszusage erhalten. Sie können den Vertrag auch privat weiterführen.
Welche Konsequenzen hat eine Insolvenz meines Unternehmens, wenn ich dann ausscheide?
Ihre Versorgung bleibt davon unberührt. Durch das unwiderrufliche Bezugsrecht können die Versorgungsansprüche nicht in die Insolvenzmasse fallen. Sie können Ihren Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber oder privat fortführen.
Kann ich die Versorgung bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Arbeitgeber mitnehmen?
Sie haben einen Rechtsanspruch auf Übertragung Ihrer Direktversicherung/Pensionskasse auf den Versorgungsträger Ihres neuen Arbeitgebers. Des Weiteren besteht im Einvernehmen mit Ihrem alten und neuen Arbeitgeber die Möglichkeit, den vorhandenen Vertrag beim neuen Arbeitgeber fortzuführen.
Was passiert mit meiner Versorgung, wenn ich arbeitslos werde?
Ihre Versorgungsansprüche bleiben Ihnen gemäß Versorgungszusage erhalten. Unverfallbare Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Muss ich bis zum vertraglich vereinbarten Endalter bezahlen oder kann ich die verminderte Leistung früher in Anspruch nehmen?
Sie können die Leistungen früher abrufen, wenn Sie sich nach Vollendung des 62. Lebensjahres altersbedingt oder infolge voller Erwerbsminderung i. S. d. Deutschen Rentenversicherung im Ruhestand befinden. Bei einem vorgezogenen Abruf verringern sich die Leistungen. Wenn Sie länger als bis zum 67. Lebensjahr arbeiten, können Sie auch länger einzahlen und erhalten somit mehr Leistung. Ein Abruf ist fexibel ab dem 62. Lebensjahr möglich.
Wer kann Leistungen im Todesfall erhalten?
Sofern bei Ihrem Tod Leistungen fällig werden, sind in der genannten Reihenfolge widerrufich begünstigt: Ihr Ehegatte bzw. Ihr Lebenspartner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft; falls dieser nicht vorhanden ist, Ihre kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter; falls Sie auch keine kindergeldberechtigten Kinder haben, Ihr namentlich benannter Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft). Falls keine der vorstehenden Angehörigen vorhanden sind und eine Leistung als Sterbegeld gezahlt wird, die dem Versorgungswerk von Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem Einvernehmen benannten Berechtigten; ansonsten Ihre gesetzlichen Erben.